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Gründungscoaching Deutschland

Zum gemeinsam mit der KfW angebotenen Gründungscoaching -Programm gehört es, individuell Kenntnisse im Bereich der

 

                           * Produkt-, Preis- und Vertriebspolitik

                           * Bonitäts- und Liquiditätsverbesserung / Finanzierung

                           * Controlling, Planungs- und Steuerungsmethoden

                           * Geschäftsprozessoptimierung

 

zu vermitteln; und zwar nicht nur theoretisch, sondern durch „Learning by Doing”, d.h. Erarbeitung von Lösungen für konkrete anstehende Aufgaben und Probleme. Damit ist eine Coachingstunde niemals „verlorene Zeit”, sondern eine unersetzliche Lernerfahrung: Mit Unterstützung des Coaches gewinnt man neue Sichtweisen, kommt schneller auf den Punkt, es werden bessere Lösungen gefunden.

 

Durch das Gründungscoaching wird das Geschäftsmodell stetig verfeinert und optimiert. Anstehende Probleme bewältigt der Gründer/in mit Unterstützung seines Coaches schneller und nachhaltiger. Hierbei begleitet der Coach im Bedarfsfalle auch bei schwierigen Verhandlungen mit Banken oder Behörden (Arbeitsamt, Finanzamt, etc.).

 

Im Ergebnis verbessert sich die Auftragslage, die Geschwindigkeit der Auftragsabwicklung, Kosten werden verringert, die finanziellen Spielräume erweitert, die Ertragskraft des Unternehmens wird verbessert die Lebensqualität und Leistungsfähigkeit der Beteiligten erhöht.

 

Gutes Gründungscoaching erkennt man daran, dass die Situation sich in jeder Beziehung verbessert. arbeitet hierbei nicht wie andere Unternehmensberatungen mit einer engen Fokussierung auf betriebswirtschaftliche und steuerliche Aspekte. Es wird hier ganzheitlich gearbeitet, d.h. im Bedarfsfalle wird auch die Familie einbezogen, es werden gemeinsam Gespräche mit Mitarbeitern/innen, Kunden oder Lieferanten geführt.

 

Erfolgte die Gründung aus einer besonders schwierigen Lebenslage heraus, wie z.B. Arbeitslosigkeit oder wegen eines Handicaps, so wird man durch exklusive, nirgendwo sonst verfügbare Beratungsleistungen unterstützt.

 

Von großem Wert ist es in diesem Zusammenhang, dass der Gründungscoach eine gesetzliche Schweigepflicht und ein Zeugnisverweigerungsrecht hat. Dies bedeutet für den/die Gründer/innen einen besonderen Vertrauensschutz und unschätzbaren Vorteil.

 

Wird z.B. im Falle einer Auseinandersetzung mit einem Sozialleistungsträger (Arbeitsagentur, ARGE, REHA-Träger, etc.) bei Gericht um Leistungshöhe und Einkommensanrechnung gestritten, so kann er - im Gegensatz zu anderen Beratern - auf Antrag der gegnerischen Prozesspartei vor Gericht nicht dazu verpflichtet werden über private oder betriebliche Belange des Gründers und seiner Familie auszusagen.

 

Auch hinsichtlich der Abwicklung von Zuschussanträgen wird begleitend unterstützt und die gesamten Formalitäten für die Beantragung übernommen!

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