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Fachkundige Stellungnahme
zur Fördermittelbeantragung bei der Agentur für Arbeit


Für den Übergang aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit gewährt Ihnen die Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss.
In den ersten neun Monaten nach dem Unternehmensstart erhalten Gründer neben Leistungen in Höhe ihres individuellen monatlichen Arbeitslosengeldes monatlich eine Pauschale von 300 Euro, um sich in der gesetzlichen Sozialversicherung absichern zu können.
Eine zweite Förderphase von weiteren sechs Monaten kann sich anschließen, in der nur die Pauschale von 300 Euro für die Sozialversicherung gezahlt wird.
Allerdings müssen die Jungunternehmer vor Beginn der zweiten Förderphase ihre Geschäftstätigkeit und ihre hauptberuflichen unternehmerischen Aktivitäten nachweisen. Für Empfänger von Arbeitslosengeld II kann ein "Einstiegsgeld" (gem. § 29 SGB II) gewährt werden.
Um diese Förderungen zu erhalten, benötigen Sie eine Beurteilung Ihres Vorhabens durch eine fachkundige Stelle.
Zur Erstellung der fachkundigen Stellungnahme, benötigen wir folgende Unterlagen:


Antrag der Agentur für Arbeit "Anforderung der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Trägfähigkeit der Existenzgründung“. Dieses Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit bzw. ihrem Job-Center.

Konzept/ Businessplan Ihres Gründungsvorhabens bestehend aus:

                                 o Beschreibung des Vorhabens
                                 o Lebenslauf (tabellarisch)
                                 o Ertragsvorschau für 3 Jahre
                                 o Liquiditätsplan
                                 o Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan

Die fachkundige Stellungnahme der EGS erfolgt objektiv und nach bestem Wissen.

Gerne unterstützen wir sie auch bei der Erstellung der o.g. Dokumente.
Nach unserer Erfahrung erhöhen sich die Erfolgschancen der Gründung erheblich, wenn sich die Existenzgründer/innen schon bei der Businessplanung helfen lassen. Das heißt nicht, dass das Schreiben des Businessplans an einen Berater delegiert wird, sondern dass der/die Gründer/in einen Partner hat. Gemeinsam wird ein wirklich aussichtsreicher Businessplan erstellt.
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